Quellensteuer Zürich 2026: Tarife, Abzüge und die NOV

Das Wichtigste vorab
Im Kanton Zürich zahlen Sie Quellensteuer, wenn Sie hier wohnen, keinen Ausweis C und keinen Schweizer Pass haben und nicht mit einer solchen Person verheiratet sind. Die Firma zieht sie jeden Monat vom Bruttolohn ab: 2026 bei 7’500 Franken für Alleinstehende ohne Kinder und Kirche 8,24 Prozent. Ab 120’000 Franken im Jahr folgt automatisch eine Steuererklärung, darunter können Sie eine bis 31. März des Folgejahres beantragen.
Hinter diesen Prozenten steckt mehr, als die Lohnabrechnung zeigt. Mit den Unterlagen des Kantonalen Steueramts zeigen wir, was der Tarif schon für Sie abzieht, warum Ihre Wohngemeinde und der Monat mit dem 13. Lohn den Abzug verschieben, und wie Sie entscheiden, ob sich die nachträgliche ordentliche Veranlagung lohnt. Diesen Antrag können Sie nicht zurücknehmen.
Wer in Zürich quellensteuerpflichtig ist
Quellensteuer zahlt, wer im Kanton wohnt, für eine Firma mit Sitz in der Schweiz arbeitet und weder den Ausweis C noch den Schweizer Pass hat. So steht es auf der Seite des Kantons für quellensteuerpflichtige Personen. Die wichtigste Ausnahme betrifft Paare: Sind Sie mit einer Person verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft, die den Ausweis C oder den Schweizer Pass hat, zahlen Sie keine Quellensteuer, sondern füllen wie alle anderen eine normale Steuererklärung aus.
Auch wer im Ausland wohnt, kann betroffen sein, sobald die Firma ihren Sitz im Kanton Zürich hat. Das gilt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, für Wochenaufenthalter, für Angestellte im internationalen Verkehr und für einige Sonderfälle wie Verwaltungsratshonorare. Für Grenzgänger aus Deutschland, die täglich heimkehren, gilt ein fester Satz von 4,5 Prozent.
Die Pflicht endet ab dem Monat nach einem dieser Ereignisse: Sie bekommen den Ausweis C oder den Schweizer Pass, Sie heiraten eine Person mit Ausweis C oder Schweizer Pass, oder Sie beziehen die AHV-Rente oder eine volle IV-Rente. Nach dem Ausweis C oder der Heirat füllen Sie für das ganze Jahr eine normale Steuererklärung aus, und die bereits abgezogene Quellensteuer wird ohne Zins angerechnet. Umgekehrt beginnt die Quellensteuer ab dem Folgemonat wieder, wenn Sie sich von einer solchen Person trennen oder scheiden lassen.
Tarife 2026: was A0N, B2Y und C1N bedeuten
Ihr Tarif besteht aus einem Buchstaben, einer Zahl und einem Y oder N. Der Buchstabe steht für Ihre Lebenslage, die Zahl für die Kinder, für die Sie einen Abzug bekommen, und der letzte Buchstabe für die Kirchensteuer. Die Tarifseite des Kantons erklärt die Codes und bietet einen Tarifrechner. Die wichtigsten Buchstaben:
- A für Alleinstehende: ledig, getrennt, geschieden oder verwitwet
- B für Verheiratete, deren Partner kein Erwerbseinkommen hat
- C für Verheiratete, wenn beide verdienen
- H für Alleinstehende, die mit Kindern zusammenleben und hauptsächlich für sie aufkommen
- G für Ersatzeinkünfte wie Taggelder, die eine Versicherung direkt auszahlt
Als Kinder zählen minderjährige Kinder unter Ihrer Sorge oder Obhut und volljährige Kinder in Erstausbildung, die Sie hauptsächlich unterhalten, auch wenn sie im Ausland wohnen. Y bedeutet, dass Sie einer der drei Zürcher Landeskirchen angehören: evangelisch-reformiert, römisch-katholisch oder christkatholisch. Geben Sie Ihrer Firma keine verlässlichen Angaben, muss sie laut dem Informationsblatt 2026 A0Y nehmen, bei Verheirateten C0Y. Das ist meistens der teurere Tarif.
Der Prozentsatz gilt auf dem ganzen Bruttolohn des Monats, inklusive Zulagen wie Familienzulagen. Diese Sätze stehen in den Tariftabellen 2026, jeweils ohne Kirchensteuer und ohne Kinder:
| Bruttolohn pro Monat | A0N, alleinstehend | B0N, Alleinverdiener | C0N, Doppelverdiener |
|---|---|---|---|
| 5’000 Fr. | 5,52 % | 3,01 % | 6,41 % |
| 7’500 Fr. | 8,24 % | 5,43 % | 8,89 % |
| 10’000 Fr. | 10,59 % | 7,52 % | 10,48 % |
| 12’500 Fr. | 12,91 % | 9,54 % | 12,49 % |
Bei 7’500 Franken ziehen Sie Kinder deutlich nach unten: Mit zwei Kindern sinkt der Satz im Tarif B von 5,43 auf 2,12 Prozent. Die Kirchensteuer wirkt dagegen klein, im Tarif A steigt der Satz bei diesem Lohn auf 8,45 Prozent, also um rund 16 Franken im Monat. Zum Vergleich mit dem Medianlohn 2024 im Kanton von 7’502 Franken, den wir im Beitrag zum Lohn in Zürich erklären: Alleinstehend ohne Kirche fallen darauf 8,29 Prozent an, rund 622 Franken im Monat.
Im Tarif C steckt eine Annahme. Ihre Firma kennt den Lohn Ihres Partners nicht, also rechnet der Tarif dessen Einkommen pauschal in den Satz ein, laut den Grundlagen 2026 mit höchstens 5’875 Franken im Monat. Verdient Ihr Partner deutlich mehr, ist Ihr Abzug eher zu tief, verdient er wenig, eher zu hoch. Ausgeglichen wird das nur in einer Steuererklärung.
Was der Tarif schon für Sie abzieht
Der Tarif ist kein grober Zuschlag, sondern eine fertig gerechnete Steuererklärung mit Pauschalen. Welche, legt das Steueramt in den Grundlagen und Berechnungsparametern 2026 offen. Für die Staats- und Gemeindesteuer sind unter anderem eingerechnet:
- die Sozialabzüge vom Lohn: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent Arbeitslosenversicherung, 1 Prozent Nichtberufsunfall und 6,5 Prozent Pensionskasse
- Versicherungsprämien von 2’900 Franken für Alleinstehende, 5’800 für Verheiratete und 1’300 pro Kind
- Berufskosten: 1’400 Franken Fahrkosten, 3’200 Franken für auswärtige Verpflegung und eine Pauschale von 3 Prozent des Lohns, mindestens 2’000 und höchstens 4’000 Franken
- ein Kinderabzug von 9’400 Franken pro Kind
Was fehlt, ist alles, was von Person zu Person verschieden ist. Die Seite zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung nennt als Beispiele Einzahlungen in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, selbst bezahlte Weiterbildung bis 12’000 Franken im Jahr, die Betreuung der Kinder durch Dritte, Alimente, Schuldzinsen und Kosten wegen Krankheit oder Behinderung. Dazu kommen Spenden und tatsächliche Berufskosten, die über den Pauschalen liegen, etwa ein langer Arbeitsweg.
Wer jedes Jahr den Höchstbetrag in die Säule 3a einzahlt oder eine Kita bezahlt, zahlt mit dem Tarif also zu viel, weil diese Abzüge darin fehlen. Eine Zahl in denselben Grundlagen ist noch weniger bekannt: der Steuerfuss.
Ihr Wohnort zählt, der Tarif kennt ihn nicht
Der Quellensteuertarif gilt im ganzen Kanton gleich, ob Sie in Zumikon oder in Winterthur wohnen. Dafür rechnet er mit Durchschnittswerten. Laut den Grundlagen 2026 sind das ein Staatssteuerfuss von 98 Prozent und das gewogene Mittel der Gemeindesteuerfüsse von 109,90 Prozent, mit Kirchensteuer 116,00 Prozent. Der Steuerfuss ist der Faktor, mit dem Kanton und Gemeinde die sogenannte einfache Staatssteuer multiplizieren. Zusammen rechnet der Tarif also mit 207,9 Prozent.
Die tatsächlichen Werte liegen anders. Der Kantonsrat hat den Staatssteuerfuss für 2026 und 2027 auf 95 Prozent festgesetzt, nach 98 Prozent in den beiden Jahren davor. Und die Gemeinden liegen 2026 laut den Daten des Statistischen Amts zwischen 71 Prozent in Zumikon und 128 Prozent in Bachs und Maschwanden. Die Stadt Zürich verlangt 119 Prozent, Winterthur 125, Küsnacht 73.

Für die Quellensteuer selbst spielt das keine Rolle, sie bleibt für alle gleich. Es zählt erst, wenn Sie eine Steuererklärung ausfüllen. Dann rechnet das Steueramt wie bei allen anderen mit dem Steuerfuss Ihrer Gemeinde. In Küsnacht oder Zumikon liegt dieser Steuerfuss weit unter dem Wert im Tarif, in der Stadt Zürich leicht und in Winterthur deutlicher darüber. Der Steuerfuss betrifft allerdings nur die Staats- und Gemeindesteuer, nicht die Bundessteuer, und Ihre Abzüge wiegen oft schwerer. Er ist ein Faktor unter mehreren.
Der teure Dezember: 13. Monatslohn und Bonus
Im Kanton Zürich ist jeder Monat eine eigene Steuerperiode, und einen Ausgleich am Jahresende gibt es nicht. So steht es im Informationsblatt des Steueramts. Das hat eine Folge, die viele erst auf der Lohnabrechnung bemerken: Bezahlt Ihre Firma den 13. Monatslohn im Dezember aus, verdoppelt sich in diesem Monat der Bruttolohn, und der Prozentsatz steigt mit.
Wir haben es mit dem Tarif A0N 2026 durchgerechnet. Bei 7’000 Franken brutto im Monat beträgt der Satz 7,75 Prozent, also 542.50 Franken. Im Dezember kommen 14’000 Franken zusammen, und dafür gilt ein Satz von 14,27 Prozent: 1’997.80 Franken. Übers Jahr sind das 7’965.30 Franken. Würde derselbe Jahreslohn von 91’000 Franken in zwölf gleichen Teilen ausbezahlt, wären es 8,32 Prozent auf 7’583 Franken, zusammen 7’571.20 Franken. Der Unterschied beträgt 394 Franken.

Ein Bonus wirkt genauso, er zählt zum Lohn des Monats, in dem er kommt. Anders ist es nur, wenn Ihr Arbeitsvertrag den 13. Lohn in monatlichen Teilen vorsieht: Dann fällt die Spitze im Dezember weg. Die Quellensteuer selbst korrigiert das nie, denn sie ist richtig berechnet. Erst in einer Steuererklärung zählt das Jahreseinkommen als Ganzes.
Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Bei einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung füllen Sie nach Jahresende eine normale Steuererklärung aus. Das Steueramt berechnet Ihre Steuern dann wie bei allen anderen und rechnet die abgezogene Quellensteuer an, ohne Zins. Je nach Ergebnis bekommen Sie Geld zurück oder zahlen nach. Es gibt drei Wege dahin.

Ab 120’000 Franken: die Steuererklärung kommt von selbst
Verdienen Sie brutto mindestens 120’000 Franken im Jahr, werden Sie von Amtes wegen veranlagt. Ziehen Sie während des Jahres aus dem Ausland zu, rechnet das Steueramt Ihren Lohn auf zwölf Monate hoch, Boni und andere einmalige Zahlungen aber nicht. Bei Ehepaaren werden die Löhne nicht zusammengezählt. Erreicht aber einer der beiden die Grenze, werden beide gemeinsam veranlagt. Wichtig für später: Ab dann bekommen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung, bis die Quellensteuerpflicht endet, auch wenn Ihr Lohn wieder unter 120’000 Franken fällt.
Andere Einkünfte oder Vermögen: der Antrag ist Pflicht
Haben Sie neben dem Lohn Einkünfte von mindestens 3’000 Franken, die keiner Quellensteuer unterliegen, etwa Zinsen und Dividenden, oder ein steuerbares Vermögen von mindestens 80’000 Franken, bei Ehepaaren 160’000, müssen Sie die Steuererklärung selbst beantragen. Liegenschaften im Ausland zählen für beide Grenzen nicht. Dasselbe gilt, wenn Sie nebenbei selbständig arbeiten oder die Verrechnungssteuer zurückfordern wollen. Hier schickt Ihnen niemand etwas von selbst.
Der freiwillige Antrag und seine Regeln
Alle anderen dürfen die NOV beantragen, ohne einen Grund zu nennen. Das geht nur online über ZHservices. Sie brauchen dafür ein Benutzerkonto, Ihre Personalien und Ihre AHV-Nummer, Belege noch keine. Die Frist ist der 31. März des Folgejahres, für Ihr Einkommen 2026 also der 31. März 2027. Sie kann nicht verlängert werden. Ist der Antrag unvollständig, haben Sie zehn Tage, um ihn zu ergänzen. Ziehen Sie vorher ins Ausland, muss der Antrag spätestens am Tag Ihrer Abmeldung eingereicht sein, und Sie brauchen eine Zustelladresse in der Schweiz.
Der Satz, den Sie vor dem Klick lesen sollten, steht im Informationsblatt: Ein form- und fristgerecht gestellter Antrag kann nicht mehr zurückgezogen werden. Er gilt auch nicht nur für ein Jahr. Sie bekommen danach jedes Jahr eine Steuererklärung, bis die Quellensteuerpflicht endet. Die Formulare kommen erst einige Zeit nach dem Antrag. Für das Steuerjahr 2026 gilt laut Zürcher Steuerbuch als Frist der 31. März 2027. Wer die Unterlagen erst nach Ende Februar 2027 bekommt, hat 30 Tage Zeit.
Wer im Ausland wohnt, kann die NOV ebenfalls beantragen, aber nur, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist: Mindestens 90 Prozent der weltweiten Einkünfte der Familie werden in der Schweiz versteuert, die Lage ist mit der einer Person in der Schweiz vergleichbar, oder ein Doppelbesteuerungsabkommen verlangt, dass die Schweiz bestimmte Abzüge gewährt. Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
Lohnt sich der Antrag für Sie?
Es lohnt sich, wenn Ihre echten Abzüge deutlich über den Pauschalen im Tarif liegen. Eine sichere Formel gibt es nicht, weil die Steuererklärung alles zusammen betrachtet. Aber die Richtung lässt sich gut abschätzen. Für einen Antrag sprechen:
- Sie zahlen regelmässig in die Säule 3a ein oder kaufen sich in die Pensionskasse ein.
- Sie bezahlen eine Kita, eine Tagesfamilie oder einen Hort.
- Sie bilden sich auf eigene Kosten weiter, zahlen Alimente oder Schuldzinsen.
- Ihr Arbeitsweg kostet deutlich mehr als 1’400 Franken im Jahr.
- Sie wohnen in einer Gemeinde mit tiefem Steuerfuss.
- Ein Bonus oder der 13. Monatslohn hat einen einzelnen Monat stark verteuert.
Gegen den Antrag spricht, wenn kaum etwas davon zutrifft und Sie in einer Gemeinde mit hohem Steuerfuss wohnen. Dann kann die Steuererklärung teurer ausfallen als die Quellensteuer, und Sie kommen nicht mehr zurück. Rechnen Sie es deshalb vorher durch. Der Steuerrechner des Kantons berechnet die ordentlichen Steuern für Ihre Gemeinde. Legen Sie das Ergebnis neben die Quellensteuer auf Ihrem Lohnausweis. Ist die Differenz klein, lohnt sich der jährliche Aufwand kaum. Ist sie gross, wiederholt sie sich wahrscheinlich in den Folgejahren.
Nicht jeder Grund, der Quellensteuer zu misstrauen, braucht eine Steuererklärung. Manchmal ist der Abzug schlicht falsch.
Korrektur statt NOV: wenn der Abzug falsch ist
Ist die Quellensteuer falsch berechnet, beantragen Sie eine Quellensteuerkorrektur, ebenfalls online und bis 31. März des Folgejahres. Die Gründe dafür sind abschliessend aufgezählt: Sie bestreiten die Quellensteuerpflicht, der steuerbare oder satzbestimmende Lohn ist falsch, die Firma hat den falschen Tarif angewendet, oder Arbeitstage im Ausland müssen ausgeschieden werden. Abzüge können Sie mit einer Korrektur nicht geltend machen, dafür ist nur die NOV da.
Den Anlass dafür finden Sie meist auf dem Lohnausweis. Die abgezogene Quellensteuer steht unter Ziffer 12, und der Kanton empfiehlt, sie zu prüfen, sobald Sie den Ausweis nach Jahresende bekommen. Stimmt der Tarif noch zu Ihrer Lage? Viele Fehler entstehen, weil eine Änderung nie gemeldet wurde. Sie müssen Ihrer Firma unter anderem eine Heirat, eine Trennung, die Geburt eines Kindes, eine zweite Stelle, einen Stellenwechsel Ihres Partners und einen Kirchenaustritt melden. Der neue Tarif gilt ab dem folgenden Monat.
Seit dem 1. Januar 2026 hat sich eine Tür geschlossen: Auf Revisionsgesuche wegen internationaler Doppelbesteuerung tritt das Steueramt laut Informationsblatt nicht mehr ein. Wird Ihr Lohn nach Ablauf der Frist in zwei Staaten besteuert, bleibt nur ein Verständigungsverfahren, das Sie als Person mit Wohnsitz in der Schweiz beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen in Bern beantragen. Umgekehrt kann das Steueramt zu wenig abgezogene Quellensteuer fünf Jahre zurück nachfordern, wenn die Firma Fehler gemacht hat. Wer in der Schweiz wohnt und wegen Alimenten unter das Existenzminimum fällt, kann zudem beim Kantonalen Steueramt zusätzliche Kinderabzüge im Tarif verlangen: schriftlich, nicht per E-Mail, ebenfalls bis Ende März.
Was Sie bis Ende März tun
Der 31. März ist das Datum, das Sie sich merken sollten, für Korrektur und NOV gleichermassen, und er lässt sich nicht verschieben. Gehen Sie für das Steuerjahr 2026 so vor: Prüfen Sie den Lohnausweis, sobald er kommt, und vergleichen Sie Ziffer 12 mit Ihren Lohnabrechnungen. Sammeln Sie die Belege für alles, was der Tarif nicht kennt, vom Säule-3a-Ausweis bis zur Kita-Rechnung. Rechnen Sie mit dem Steuerrechner nach, was eine Steuererklärung in Ihrer Gemeinde kosten würde. Und stellen Sie den Antrag auf ZHservices erst, wenn das Ergebnis klar für Sie spricht.
Wer eine neue Stelle in Zürich sucht, kann den Abzug schon beim Angebot mitrechnen: Tarif bestimmen, den Satz für den Monatslohn nachschlagen und an den Monat mit dem 13. Lohn denken. Offene Stellen finden Sie bei uns zum Beispiel unter Vollzeit oder Teilzeit. Bei Fragen zum eigenen Fall hilft das Kantonale Steueramt, Abteilung Quellensteuer, per E-Mail oder Telefon weiter.
Häufige Fragen
- Wie viel Quellensteuer zahlen Grenzgänger aus Deutschland?
- Wer aus Deutschland pendelt und täglich nach Hause zurückkehrt, zahlt in Zürich pauschal 4,5 Prozent des Bruttolohns. Die Firma weist trotzdem einen Tarif aus: L entspricht A, M entspricht B, N entspricht C, P entspricht H und Q entspricht G.
- Was gilt, wenn ich zwei Stellen gleichzeitig habe?
- Jede Firma zieht die Quellensteuer selbst ab, aber der Satz richtet sich nach Ihrem gesamten Einkommen oder Ihrem gesamten Pensum. Ersatzweise rechnet sie Ihren Lohn auf eine volle Stelle hoch. Melden Sie eine zweite Stelle deshalb beiden Arbeitgebern, sonst stimmt der Satz nicht.
- Muss ich in Zürich Kirchensteuer zahlen?
- Nur wenn Sie evangelisch-reformiert, römisch-katholisch oder christkatholisch sind. Dann endet Ihr Tarifcode auf Y, sonst auf N. Treten Sie aus der Kirche aus, melden Sie das Ihrer Firma: Der neue Tarif gilt ab dem folgenden Monat.
- Bekomme ich die Quellensteuer auf meine Pensionskasse zurück, wenn ich wegziehe?
- Unter Umständen ja. Auf eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse oder der Säule 3a zieht die Einrichtung Quellensteuer ab, wenn Sie im Ausland wohnen. Lässt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem neuen Wohnland das zu, können Sie die Rückerstattung beim Kantonalen Steueramt beantragen, innerhalb von drei Jahren nach der Auszahlung.
- Wie belege ich gegenüber einer Behörde, was ich bezahlt habe?
- Sie dürfen jederzeit eine Bescheinigung über die abgezogene Quellensteuer verlangen. Das Kantonale Steueramt bietet dafür einen eigenen Online-Antrag an. Für das ganze Jahr steht der Betrag ausserdem auf dem Lohnausweis unter Ziffer 12.
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