Pendlerabzug Zürich 2026: Abo, Velo, Auto und was er bringt

In einer Minute
Im Kanton Zürich ziehen Sie 2026 die Kosten für den Arbeitsweg bis 5’200 Franken von der Staats- und Gemeindesteuer ab, bei der direkten Bundessteuer bis 3’300 Franken. Mit Bahn, Tram oder Bus zählt Ihr Abo, mit dem Velo pauschal 700 Franken. Das Auto zählt nur in vier Ausnahmefällen, dann mit 75 Rappen pro Kilometer.
Die Regeln dafür setzen die Finanzdirektion und die Eidgenössische Steuerverwaltung, die Preise legen der ZVV und die Alliance SwissPass fest. Was in keiner dieser Quellen steht, ist die Frage, die beim Ausfüllen am meisten interessiert: Was ist der Abzug in Franken wert? Wir haben es für fünf typische Arbeitswege ausgerechnet. Bei 70’000 Franken steuerbarem Einkommen kommt rund ein Fünftel dessen zurück, was Sie abziehen.
Was Sie 2026 abziehen können
Die Regeln für Zürich stehen in einer Verfügung der Finanzdirektion, die ab der Steuerperiode 2026 gilt. Für den Bund legt sie die Eidgenössische Steuerverwaltung jedes Jahr in einem Rundschreiben fest. Die Grundidee ist bei beiden gleich: Abziehen dürfen Sie, was Sie der Weg zur Arbeit kostet. Wer mit dem Auto fährt, bekommt in der Regel aber nur so viel, wie das Abo für denselben Weg kosten würde.
| Arbeitsweg | Kanton Zürich | Bund |
|---|---|---|
| Bahn, Tram, Bus, Schiff | die notwendigen Abokosten | die notwendigen Abokosten |
| Velo, E-Bike mit gelbem Kontrollschild | 700 Fr. pauschal | 700 Fr. pauschal |
| Auto, nur in Ausnahmefällen | 75 Rp. pro km | 75 Rp. pro km |
| Höchstbetrag im Jahr | 5’200 Fr. | 3’300 Fr. |
Wer die Steuererklärung 2025 noch ausfüllt, rechnet mit denselben Höchstbeträgen. Nur der Kilometeransatz für das Auto war mit 70 Rappen tiefer, wie das Formular Berufsauslagen 2025 zeigt. Der Bund hat seinen Höchstbetrag zuletzt für 2025 von 3’200 auf 3’300 Franken erhöht, um die Teuerung auszugleichen. Für 2026 blieb er gleich.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Kanton und Bund. Sie füllen ein einziges Formular aus, aber mit zwei Spalten. In der Spalte für den Kanton tragen Sie bis 5’200 Franken ein, in der für den Bund bis 3’300. Wer weniger ausgibt, merkt davon nichts. Wer mehr ausgibt, etwa mit einem GA oder dem Auto, kann beim Bund weniger abziehen als beim Kanton. Wie viel Ihr Abo kostet, entscheidet also, ob Sie überhaupt an eine Grenze stossen.
Was ein ZVV-Abo 2026 kostet
Bis zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 kostet ein persönliches ZVV-Jahresabo für die 2. Klasse zwischen 474 Franken im Lokaltarif einer Gemeinde und 2’308 Franken für alle Zonen, laut der Preisliste des ZVV für den NetzPass. Für 1–2 Zonen sind es 813 Franken. Selbst das teuerste Jahresabo der 2. Klasse liegt damit unter beiden Höchstbeträgen. Wer mit dem ZVV pendelt, zieht sein Abo also ganz ab.

Eine Besonderheit betrifft alle, die in einer der beiden Städte unterwegs sind: Zürich ist die Zone 110, Winterthur die Zone 120, und für beide müssen Sie laut ZVV mindestens ein Abo für 1–2 Zonen lösen. Den günstigeren Lokaltarif, der sonst innerhalb einer Gemeinde gilt, gibt es in den beiden Städten nicht. Welche Zonen Ihr Arbeitsweg genau braucht, zeigt Ihnen der Zonenplan des ZVV.
Ab dem Fahrplanwechsel wird es teurer. Der Regierungsrat hat am 24. September 2026 eine Tariferhöhung um durchschnittlich 2,7 Prozent genehmigt. Abos und Einzeltickets steigen im Schnitt um 2,1 Prozent, die Rabatte auf Mehrfahrtenkarten fallen ganz weg. In den Tarifbeispielen des Kantons kostet das Jahresabo für 1–2 Zonen neu 840 statt 813 Franken, jenes für alle Zonen 2’363 statt 2’308 Franken. Das Monatsabo für 1–2 Zonen steigt von 88 auf 91 Franken, selbst das Monatsabo im Lokalnetz von 51 auf 52 Franken. Gleich bleibt etwa das Billett für die Kurzstrecke.
Für die Steuer zählt der Preis, den Sie tatsächlich bezahlt haben, deshalb lohnt es sich, die Quittung oder den Auszug aus dem SwissPass-Konto aufzubewahren. Eine Frage stellt sich vielen in der Stadt trotzdem: Was ist aus dem 365-Franken-Abo geworden?
Das 365-Franken-Abo kommt frühestens 2028
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben am 28. September 2025 eine Volksinitiative für ein Jahresabo für 365 Franken in der Zone 110 angenommen. Im September 2026 hat der Stadtrat seine Umsetzungsvorlage verabschiedet. Ein neues Abo gibt es danach nicht, sondern einen Rabatt per Gutscheincode auf bestehende persönliche Jahresabos der Zone 110 und auf das GA, für alle mit Hauptwohnsitz in der Stadt. Der Stadtrat rechnet mit Kosten von rund 140 Millionen Franken pro Jahr und beantragt 195 Millionen. Zuerst entscheidet der Gemeinderat, danach braucht es eine weitere Volksabstimmung. Sagen die Stimmberechtigten Ja, kommt der Rabatt frühestens im Frühling 2028.
Für die Steuer dürfte dann nur der Preis zählen, den Sie nach dem Rabatt selbst bezahlen. Wer über den ZVV hinaus pendelt, landet ohnehin schnell beim GA.
GA: beim Bund nicht ganz abziehbar
Ein Generalabonnement für Erwachsene in der 2. Klasse kostet bis zum Fahrplanwechsel 3’995 Franken, in der 1. Klasse 6’520 Franken, wie die SBB angeben. Ab dem 13. Dezember 2026 steigen die Preise laut der Alliance SwissPass auf 4’095 und 6’770 Franken.
Hier greift die Obergrenze des Bundes. Wer im Kanton Zürich wohnt und mit dem GA täglich nach Bern, Luzern oder St. Gallen zur Arbeit fährt, kann beim Kanton die vollen 3’995 Franken abziehen, beim Bund aber nur 3’300. Achten Sie dabei auf ein Wort in der Verfügung: abziehbar sind die «notwendigen» Abokosten. Wäre für Ihren Arbeitsweg ein Streckenabo deutlich günstiger, kann das Steueramt nur dessen Preis anrechnen. Halten Sie im Zweifel fest, was ein Streckenabo für Ihren Weg kosten würde. Noch strenger sind die Regeln für das Auto.
Darf ich das Auto abziehen?
Nur in Ausnahmefällen. Wer mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, kann grundsätzlich nur so viel abziehen, wie das Abo für denselben Weg kosten würde. Die Kosten für das Auto selbst lässt die Verfügung der Finanzdirektion nur in vier Fällen zu.

Im ersten Fall fehlt ein öffentliches Verkehrsmittel. Das ist der Fall, wenn die nächste Haltestelle von Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz mindestens einen Kilometer entfernt ist, oder wenn zu Ihrem Arbeitsbeginn oder -ende nichts fährt. Wer Schicht arbeitet, etwa im Spital oder in der Logistik, und mitten in der Nacht beginnt oder aufhört, kann diese Bedingung erfüllen. Der zweite Fall ist eine Zeitersparnis von über einer Stunde, gemessen von der Haustür zum Arbeitsplatz und zurück. Eine Stunde pro Tag, nicht pro Weg. Der dritte Fall betrifft Angestellte, deren Arbeitgeber verlangt, dass sie das eigene Auto während der Arbeit ständig benützen, und die dafür entschädigt werden, aber nicht für den Arbeitsweg. Der vierte Fall ist Krankheit oder Gebrechlichkeit, belegt mit einem Arztzeugnis.
Trifft ein Fall zu, kreuzen Sie ihn auf dem Formular unter Ziffer 7 an und rechnen mit 75 Rappen pro Kilometer, für ein Motorrad mit weissem Kontrollschild mit 40 Rappen. Gezählt werden Arbeitstage mal Kilometer mal Fahrten pro Tag. Das Formular nennt 240 Arbeitstage als übliche Obergrenze. Ein Beispiel: 25 Kilometer pro Weg, zweimal täglich, an 220 Tagen ergeben 11’000 Kilometer und 8’250 Franken. Abziehen können Sie davon 5’200 Franken beim Kanton und 3’300 beim Bund. Fahren Sie über Mittag nach Hause, sind diese Fahrten höchstens bis 3’200 Franken im Jahr abziehbar, und dafür entfällt der Abzug für das auswärtige Essen.
Ganz ausgeschlossen ist der Abzug mit einem Geschäftsauto. Wer ein Fahrzeug der Firma auch privat nutzt und dafür einen Privatanteil versteuert, kann laut Formular keine Fahrkosten abziehen. Für Velofahrerinnen und Velofahrer ist es dagegen viel einfacher.
Velo und E-Bike: 700 Franken ohne Belege
Wer ständig mit dem Velo zur Arbeit fährt, zieht pauschal 700 Franken im Jahr ab, beim Kanton wie beim Bund. Belege braucht es dafür nicht. In Zürich gilt dieselbe Pauschale für Motorfahrräder und Motorräder mit gelbem Kontrollschild, also auch für schnelle E-Bikes, die ein solches Schild tragen.
Die Verfügung verlangt dafür, dass Sie das Velo ständig benützen. Wer nur im Sommer fährt und im Winter auf ein Abo umsteigt, findet in der Verfügung keine Regel für diese Mischung. Legen Sie dann die Abobelege bei und fragen Sie beim Steueramt Ihrer Gemeinde nach, wie es die Velomonate anrechnet. Wie viel all diese Abzüge am Ende auf Ihrer Steuerrechnung ausmachen, ist die eigentliche Frage.
Wie viel Steuern Sie damit sparen
Ein Abzug von 1’000 Franken spart nicht 1’000 Franken, sondern nur die Steuer auf diesen Betrag. Wie viel das ist, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Gemeinde ab. Wir haben es für ein Beispiel genau gerechnet: eine alleinstehende Person ohne Kirchensteuer mit einem steuerbaren Einkommen von 70’000 Franken, die in einer Gemeinde mit einem Steuerfuss von 112 Prozent wohnt, etwa in Embrach oder Niederhasli.
In diesem Einkommensbereich beträgt die einfache Staatssteuer auf jedem zusätzlichen Franken 8 Prozent. Kanton und Gemeinde multiplizieren sie mit ihrem Steuerfuss, 2026 mit 95 Prozent für den Kanton laut dem Statistischen Amt und 112 Prozent für die Gemeinde. Das ergibt 16,56 Rappen pro abgezogenem Franken. Beim Bund kommen nach dem Tarif 2026 knapp 3 Rappen dazu. Zusammen sparen Sie rund 20 Rappen pro Franken.

Wer in der Stadt für 813 Franken ein Jahresabo kauft, bekommt über die Steuer 161 Franken zurück. Mit einem Abo für alle Zonen sind es 454 Franken, mit dem GA 760 Franken. Beim GA kostet die Obergrenze des Bundes nur wenig, weil der Bund pro Franken ohnehin wenig nimmt: Die 695 Franken, die dort nicht abziehbar sind, würden bei diesem Einkommen nur rund 21 Franken Bundessteuer sparen.
Beim Auto ist der Abstand am grössten. Der Touring Club Schweiz rechnet für sein Musterauto 2026, einen Neuwagen für 45’000 Franken mit 15’000 Kilometern im Jahr, mit Kosten von rund 74 Rappen pro Kilometer. Zum selben Satz gerechnet, kosten die 11’000 Kilometer aus unserem Beispiel gut 8’100 Franken. Selbst wenn das Steueramt das Auto zulässt, kommen davon nur 959 Franken über die Steuer zurück, weil die Obergrenzen den Abzug kappen.
Verdienen Sie mehr, steigt der Wert jedes abgezogenen Frankens, weil höhere Einkommensteile stärker besteuert werden. In der Stadt Zürich mit ihrem Steuerfuss von 119 Prozent ist er ebenfalls etwas höher. Wo Ihr Lohn im Vergleich steht, zeigt unser Beitrag zum Lohn in Zürich. Die Rechnung bleibt aber in allen Fällen dieselbe: Der Abzug macht das Pendeln günstiger, aber nicht billig. Ganz anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber einen Teil bezahlt.
Wenn der Arbeitgeber das Abo bezahlt
Was der Arbeitgeber bezahlt, können Sie nicht abziehen. Die Verfügung der Finanzdirektion hält das ausdrücklich fest: Soweit Berufsauslagen vom Arbeitgeber vergütet werden, steht Ihnen kein Abzug zu. Bezahlt Ihre Firma das ganze Abo, entfällt der Abzug. Bezahlt sie einen Teil, ziehen Sie nur Ihren eigenen Anteil ab.
Dafür hat der Lohnausweis ein eigenes Feld F, «Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort». Ist es angekreuzt, hat Ihr Arbeitgeber den Arbeitsweg übernommen. Prüfen Sie Ihren Lohnausweis deshalb, bevor Sie das Formular ausfüllen, und tragen Sie bei einem Zuschuss nur den Betrag ein, den Sie selbst bezahlt haben.
Ein verbreitetes Modell ist der BonusPass des ZVV, ein Firmenabo: Die Firma beteiligt sich an den Kosten, und die Mitarbeitenden erhalten ein vergünstigtes persönliches Jahresabo für alle Zonen. Wer bei einem grossen Arbeitgeber anfängt, sollte im Vorstellungsgespräch nach solchen Beiträgen fragen; welche Firmen in Zürich die meisten Leute beschäftigen, zeigt unser Beitrag zu den grössten Arbeitgebern. Eine Gruppe von Angestellten füllt dagegen gar kein Formular aus.
Mit Quellensteuer ist der Abzug schon eingerechnet
Wer im Kanton Zürich Quellensteuer zahlt, bekommt einen Teil des Pendlerabzugs automatisch. Die Tarife 2026 rechnen mit 1’400 Franken Fahrkosten für die Kantonssteuer und 800 Franken für die Bundessteuer. Ein Jahresabo für 1–2 Zonen ist damit praktisch abgedeckt, ein Abo für alle Zonen oder ein GA nicht.
Liegen Ihre Fahrkosten deutlich höher, holen Sie den Rest nur über eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, also eine normale Steuererklärung. Ob sich das für Sie lohnt und welche Fristen dabei gelten, erklären wir im Beitrag zur Quellensteuer in Zürich. Für alle anderen bleibt die Frage, was im Alltag den Unterschied macht.
Teilzeit, Homeoffice und Pendeln nach Zürich
Wer weniger Tage ins Büro fährt, zahlt weniger und zieht weniger ab. Beim Auto ist das direkt sichtbar, denn das Formular fragt nach der Zahl der Arbeitstage. Beim öffentlichen Verkehr lohnt sich die Rechnung vor dem Kauf: Ein Jahresabo für alle Zonen kostet bis Mitte Dezember 2’308 Franken, zwölf Monatsabos kosten 3’000 Franken. Wer nur zwei oder drei Tage pro Woche pendelt, fährt mit Einzeltickets oder Mehrfahrtenkarten unter Umständen günstiger. Ab dem 13. Dezember 2026 fallen die Rabatte auf Mehrfahrtenkarten aber weg, und das Abo wird im Vergleich wieder attraktiver.
Pendeln ist in der Schweiz der Normalfall. 2024 waren laut Bundesamt für Statistik 3,7 Millionen Erwerbstätige in der Schweiz Pendlerinnen und Pendler, acht von zehn. Im Durchschnitt legten sie pro Weg 14 Kilometer zurück und brauchten dafür 30 Minuten. Knapp die Hälfte fuhr mit dem Auto, 31 Prozent mit dem öffentlichen Verkehr und 18 Prozent zu Fuss oder mit dem Velo. Die Zeit unterwegs taucht in keinem Steuerformular auf. In den Vergleich zweier Stellen gehört sie trotzdem: Eine Stunde pro Tag sind an 220 Arbeitstagen 220 Stunden im Jahr.
So füllen Sie das Formular aus
Die Fahrkosten gehören ins Formular «Berufsauslagen», das Sie der Steuererklärung beilegen, und von dort auf Seite 3 unter Ziffer 11. Die Wegleitung zur Steuererklärung erklärt jede Zeile. Im Kern sind es drei:
- Ziffer 1.1 für das Abo des öffentlichen Verkehrs, mit dem Betrag, den Sie selbst bezahlt haben
- Ziffer 1.2 für Velo, E-Bike oder Mofa, pauschal 700 Franken
- Ziffer 1.3 für Auto oder Motorrad, mit Arbeitsort, Arbeitstagen und Kilometern, dazu die Begründung unter Ziffer 7
Tragen Sie in der Spalte für den Kanton höchstens 5’200 Franken ein, in der für den Bund höchstens 3’300. Bewahren Sie die Belege für das Abo auf, und notieren Sie beim Auto, welcher der vier Fälle zutrifft und wie Sie ihn belegen können, etwa mit dem Fahrplan zu Ihrer Arbeitszeit. Zwei Fälle verlangen laut Wegleitung eine Beilage: Wer das Auto auf Verlangen des Arbeitgebers braucht, legt dessen Bestätigung bei, wer krank ist, das Arztzeugnis.
Und wenn Sie gerade eine neue Stelle suchen: Rechnen Sie den Arbeitsweg mit, bevor Sie zusagen. Zwischen einem Abo für 1–2 Zonen und einem GA liegen über 3’000 Franken im Jahr, und davon holt der Pendlerabzug in unserem Beispiel nur rund ein Fünftel zurück. Ein Arbeitsort in der Nähe oder ein Arbeitgeber, der sich am Abo beteiligt, ist oft mehr wert als ein paar Hundert Franken mehr Lohn.
Häufige Fragen
- Gilt der Zürcher Pendlerabzug auch, wenn ich ausserhalb des Kantons wohne?
- Nein. Die Einkommenssteuer zahlen Sie in dem Kanton, in dem Sie wohnen, und dort gelten auch dessen Regeln für die Fahrkosten. Wer im Aargau oder im Thurgau wohnt und in Zürich arbeitet, füllt die Steuererklärung seines Wohnkantons aus. Die Bundessteuer mit ihrem Höchstbetrag von 3’300 Franken ist dagegen überall gleich.
- Was gilt für Tage im Homeoffice?
- Beim Auto zählen nur die Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit fahren. Das Formular fragt nach der Zahl der Arbeitstage und nennt 240 Tage als übliche Obergrenze. Beim öffentlichen Verkehr zählen die notwendigen Abokosten, also das, was Sie für den Arbeitsweg wirklich bezahlt haben.
- Können beide Ehepartner den vollen Abzug machen?
- Ja. Arbeiten beide, rechnet das Steueramt die Berufsauslagen für jede Person einzeln. Das Formular hat dafür zwei Seiten, und für jede Person gilt der Höchstbetrag von 5’200 Franken beim Kanton und 3’300 Franken beim Bund.
- Was gilt für Wochenaufenthalter?
- Wer unter der Woche am Arbeitsort wohnt, kann die wöchentliche Heimfahrt abziehen, in der Regel die Kosten für den öffentlichen Verkehr, etwa ein GA. Diese Fahrten zählen beim Kanton zum selben Höchstbetrag von 5’200 Franken. Dazu kommen eigene Abzüge für das Zimmer und das Abendessen.
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