Lohnklassen Kanton Zürich 2026: So wird Ihr Lohn berechnet

Auf einen Blick

Der Kanton Zürich teilt jede Stelle einer von 29 Lohnklassen zu. 2026 zahlt er für ein volles Pensum zwischen 46’546 Franken im Jahr (Klasse 1, tiefste Anlaufstufe) und 292’819 Franken (Maximum der Klasse 29), den 13. Monatslohn eingerechnet. Ab 1. Januar 2027 kommen 0,8 Prozent Teuerungsausgleich dazu. Wo Sie innerhalb Ihrer Klasse beginnen, hängt vor allem von Ihrer angerechneten Erfahrung ab: pro volles Jahr in der Regel eine Lohnstufe.

Die Stadt Zürich rechnet anders. Sie hat 18 Funktionsstufen und zählt Erfahrung in Punkten von 0 bis 25. Ihre Lohnskala reicht 2026 von 57’490 bis 257’457 Franken im Jahr. Wir zeigen beide Systeme mit den offiziellen Tabellen und den Regeln aus dem Personalrecht und rechnen ein Beispiel durch, damit Sie Ihre eigene Stufe schon vor dem Vorstellungsgespräch kennen. Kanton und Stadt sind die beiden grössten Arbeitgeber in Zürich, entsprechend viele Stellen hängen an diesen zwei Tabellen.

Klasse und Stufe: zwei getrennte Entscheide

Ihr Lohn beim Kanton entsteht in zwei Schritten, und nur der zweite hängt von Ihnen ab. Zuerst wird die Stelle eingereiht: Sie bekommt eine Lohnklasse. Dann wird die Person eingestuft: Sie bekommt eine Lohnstufe innerhalb dieser Klasse. So beschreibt es der Kanton auf seiner Seite zu Lohn und weiteren Vorteilen.

Die Klasse richtet sich nur nach den Anforderungen der Stelle, nicht nach der Person, die sie besetzt. Die Personalverordnung nennt die Kriterien: verlangte Ausbildung und Erfahrung, geistige Anforderungen, Verantwortung, psychische und körperliche Belastung und besondere äussere Arbeitsbedingungen. Das Verfahren heisst «Vereinfachte Funktionsanalyse». Verhandeln lässt sich die Klasse deshalb kaum, sie steht im Stellenplan, bevor Sie sich bewerben.

Jede Klasse hat 29 Lohnstufen, Klasse 28 hat 27 und Klasse 29 hat 25. Vor der ersten Stufe liegen zwei Anlaufstufen, rund 7 und 3,5 Prozent tiefer. Das Maximum einer Klasse beträgt rund 146 Prozent ihres Minimums. Der Jahreslohn wird in 13 gleichen Teilen ausbezahlt, zwölf davon monatlich. Und alle Beträge gelten für 42 Stunden pro Woche, die volle Arbeitszeit beim Kanton. Mit diesen Regeln im Kopf lassen sich die Tabellen lesen.

Lohntabelle 2026: was jede Klasse zahlt

Die 29 Lohnklassen überlappen sich stark: Die oberen Stufen einer Klasse zahlen mehr als der Anfang der nächsten. In den unteren Klassen liegt Stufe 1 nur einige hundert Franken über jener der Klasse darunter, ganz oben sind es fast 14’000 Franken.

Balkengrafik der 29 Lohnklassen 2026 im Jahreslohn: Anlaufstufen, Startbereich Stufe 1 bis 17, obere Stufen. Klasse 1 von 46546 bis 72263 Franken, Klasse 9 von 57160 bis 88746, Klasse 18 von 92881 bis 143090, Klasse 29 von 194517 bis 292819
Die 29 Lohnklassen 2026 vom tiefsten bis zum höchsten Jahreslohn, mit dem Bereich der Stufen 1 bis 17, in dem der Anfangslohn in der Regel liegt. Quelle: Lohntabellen 2026, zh.ch.

Für jede Klasse veröffentlicht der Kanton eine eigene Seite. Die Tabelle für Klasse 9 zum Beispiel nennt für Lohnstufe 1 einen Grundlohn von 61’332 Franken im Jahr. Das ergibt 4’717.85 Franken pro Monat, dreizehnmal ausbezahlt. Eine Stufe mehr bringt in dieser Klasse zwischen 895 und 1’044 Franken im Jahr. Die Tabelle zeigt auch den versicherten Lohn für die Pensionskasse und den Lohn pro Arbeitstag.

Die Beträge von 2026 sind gegenüber 2025 um 0,2 Prozent gestiegen. So viel Teuerungsausgleich hat der Regierungsrat im Beschluss vom 24. September 2025 gewährt. In Klasse 9 stieg Stufe 1 dadurch von 61’210 auf 61’332 Franken. Der Regierungsrat legt die Teuerungszulage jedes Jahr nach dem Stand des Landesindex Ende August fest, sie gilt jeweils ab 1. Januar. Für 2027 hat er am 30. September 2026 einen Ausgleich von 0,8 Prozent beschlossen. Die Tabellen in diesem Artikel gelten also bis Ende 2026, danach liegt jeder Betrag um 0,8 Prozent höher.

Wer die Tabellen mit der allgemeinen Lohnstatistik vergleicht, muss umrechnen. Die Statistik rechnet auf 40 Stunden, der Kanton auf 42. Auf 40 Stunden umgerechnet bleiben von einem Kantonslohn deshalb rund 95 Prozent (40 geteilt durch 42). Wo die Medianlöhne in Zürich liegen, zeigt unser Artikel zum Lohn in Zürich. Bleibt die Frage, in welcher Klasse Ihre Stelle steht.

Welche Stelle in welcher Klasse steht

Welche Funktion in welche Klassen gehört, steht im Einreihungsplan. Er ist Anhang 1 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz und führt für jede Klasse die passenden «Richtpositionen» auf, also Musterfunktionen. Die meisten Richtpositionen kommen in mehreren Klassen vor. Der Zusatz «mbA» heisst «mit besonderen Aufgaben» und steht für die anspruchsvolleren Varianten derselben Funktion.

Richtposition Klassen Jahreslohn 2026, Stufe 1 bis Maximum
Fachfrau/-mann Gesundheit 9 bis 10, mbA 11 bis 13 61’332 bis 106’477 Fr.
Informatiker/in 9 bis 12, mbA 13 bis 15 61’332 bis 119’340 Fr.
Polizeisoldat 14 78’250 bis 112’581 Fr.
Pflegefachfrau/-mann HF 14 bis 15, mbA 16 78’250 bis 125’931 Fr.
Sozialarbeiter/in 16 bis 17, mbA 18 bis 19 87’990 bis 152’874 Fr.
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 16 bis 20, mbA 21 bis 23 87’990 bis 201’049 Fr.
Assistenzarzt/-ärztin 19 bis 21 105’576 bis 175’068 Fr.
Staatsanwalt/-anwältin 24 bis 25 147’653 bis 231’176 Fr.

Die Spanne reicht jeweils von Stufe 1 der tiefsten bis zum Maximum der höchsten Klasse. Eine konkrete Stelle hat aber nur eine Klasse. Das Handbuch Personalrecht des Kantons schreibt dazu, dass die Einreihungsklasse und die Richtposition jeder Stelle im Stellenplan festgehalten sind. Sie können also fragen, und die Antwort ist eine Zahl. Spannender ist der zweite Schritt, denn dort zählt Ihr Lebenslauf.

So wird Ihre Lohnstufe berechnet

Ihre Startstufe ergibt sich aus Ihren angerechneten Berufsjahren: Sie beginnen bei Stufe 1 und erhalten pro voll angerechnetes Jahr grundsätzlich eine Stufe mehr. Die Personalverordnung setzt den Anfangslohn «in der Regel» in den Stufen 1 bis 17 fest. Massgebend sind laut § 15 Erfahrungen in früheren Stellen, ausgewiesene Fähigkeiten und besondere Eignung, und auch Haus-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit wird angemessen berücksichtigt.

Wie das in Jahre umgerechnet wird, steht im Handbuch Personalrecht, das der Kanton für seine Personalverantwortlichen veröffentlicht. Zwei Dinge verkleinern Ihre Jahre. Erstens zählt die Erfahrung nach dem Beschäftigungsgrad: Zwei Jahre zu 50 Prozent sind ein Jahr. Zweitens wird jede Stelle gewichtet, je nachdem, wie nahe sie der neuen ist.

Ausschnitt aus dem Handbuch Personalrecht des Kantons Zürich: Erfahrung wird zu 25, 50, 75 oder 100 Prozent angerechnet, je nach Art der früheren Tätigkeit, dann auf ganze Jahre gerundet, ab Lohnstufe 1 eine Stufe pro Jahr
Die Gewichtung der Berufserfahrung im Handbuch Personalrecht des Kantons. Quelle: zh.ch, gelesen am 17. Oktober 2026.

Praktika und Studentenjobs zählen also zu einem Viertel, ebenso Familienarbeit. Eine Stelle auf gleichem Niveau in einem verwandten Gebiet zählt zu drei Vierteln, nur dieselbe Funktion mit derselben Verantwortung voll. Die Monate werden zusammengezählt und auf ganze Jahre gerundet.

Dazu kommen Weiterbildungen, die für die Klasse nicht verlangt sind, aber der Stelle nützen. Das Handbuch nennt als Beispiel einen Master of Advanced Studies und orientiert sich dabei an je einer Stufe, bei einem Doktorat an zwei. Zuletzt macht die Personalabteilung einen Quervergleich mit Angestellten in derselben Klasse und Richtposition, in der Abteilung, im Amt oder in der Direktion. Wenn Ihr Angebot tiefer liegt als Ihre eigene Rechnung, steckt oft dieser Vergleich dahinter.

Rechenbeispiel: 6 Monate Praktikum zu 25 Prozent ergeben 1,5 Monate, 36 Monate verwandte Arbeit zu 75 Prozent 27, 24 Monate gleiche Funktion bei 80 Prozent Pensum 19,2. Total 47,7 Monate, gerundet 4 Jahre: Stufe 5 in Klasse 18
Unser Rechenbeispiel: Aus fünfeinhalb Jahren Lebenslauf werden vier angerechnete Jahre und Lohnstufe 5. Regeln: Handbuch Personalrecht, Betrag: Lohntabelle 2026, Klasse 18.

Im Beispiel stehen fünfeinhalb Jahre im Lebenslauf, angerechnet werden knapp vier. Hätte die Person nur 41 Monate zusammengebracht, wären es gerundet drei Jahre und Stufe 4 gewesen. Darum lohnt es sich, Arbeitszeugnisse mit Datum und Pensum mitzuschicken: Die Anrechnung braucht genau diese Angaben.

Anlaufstufen: wenn Ihnen noch etwas fehlt

Erfüllen Sie die verlangte Ausbildung oder Erfahrung noch nicht, beginnt Ihr Lohn in einer der beiden Anlaufstufen. Dasselbe gilt, wenn Sie eine besonders intensive Einarbeitung brauchen oder die Funktion zuerst nur mit beschränkter Verantwortung übernehmen. In Klasse 18 liegt die tiefere Anlaufstufe bei 92’881 Franken, Stufe 1 bei 99’740. Die Personalverordnung verlangt, dass der Lohn innert drei Jahren in die regulären Stufen geführt wird. Danach geht es auf einem anderen Weg weiter.

Wie der Lohn beim Kanton danach steigt

Eine automatische Stufe pro Dienstjahr gibt es beim Kanton nicht. Der Lohn wächst auf zwei Wegen: mit dem Teuerungsausgleich, den der Regierungsrat jedes Jahr beschliesst, und mit der sogenannten Individuellen Lohnerhöhung.

Diese Erhöhung setzt eine Mitarbeiterbeurteilung voraus. Mit der Note «gut» kann der Kanton Sie pro Kalenderjahr um bis zu zwei Stufen anheben, mit «sehr gut» um bis zu fünf, jeweils bis zum Maximum der Klasse. Ordentlicher Termin ist der 1. April. Wer Stufe 25 erreicht hat und sehr gut beurteilt wird, kann zusätzlich in eine «Leistungsklasse» aufsteigen, also in die nächsthöhere Lohnklasse. Allerdings hängt all das an einem Budget: Der Regierungsrat legt jedes Jahr fest, wie viel Prozent der Lohnsumme für Individuelle Lohnerhöhungen bereitstehen, für 2027 sind es 0,7 Prozent. Eine gute Beurteilung ist eine Voraussetzung, aber kein Anspruch.

Für Ihre Planung heisst das: Die Stufe, mit der Sie einsteigen, prägt Ihren Lohn über Jahre. Eine Stufe, die beim Eintritt fehlt, holen Sie nur über gute Beurteilungen und freie Kredite wieder auf. Die Stadt Zürich hat dieses Problem anders gelöst.

Die Stadt Zürich: 18 Funktionsstufen und Erfahrungspunkte

Bei der Stadt hängt Ihr Lohn an drei Dingen: an der Funktionsstufe Ihrer Stelle, an Ihrer «nutzbaren Erfahrung» und an Ihrer Leistung. Das Städtische Lohnsystem ordnet jede Funktion einer von 18 Stufen zu, und jede Stufe hat ein Lohnband.

Die Regeln dafür stehen im Personalrecht der Stadt. Das Minimum einer Funktionsstufe heisst Funktionslohn. Die nutzbare Erfahrung bekommt einen Wert von 0 bis 25 und erhöht das Band um höchstens 25 Prozent des Funktionslohns. Die Obergrenze des Bandes liegt immer bei elf Neunteln der Untergrenze, also gut 22 Prozent darüber. Wo Sie zwischen Unter- und Obergrenze landen, entscheidet die Leistung.

Anders als beim Kanton steigt die Erfahrung automatisch: Laut den Ausführungsbestimmungen wächst der Wert jedes Jahr zur Lohnrunde um einen Punkt, bis 25 erreicht sind. Das Band wandert mit, in den ersten fünf Punkten um je 1,9 Prozent, danach langsamer. Beim Eintritt rechnet die Stadt berufliche und ausserberufliche Erfahrung an, ausdrücklich auch Freiwilligen- und Familienarbeit. Wer die Anforderungen noch nicht erfüllt, kann eine Funktionsstufe tiefer beginnen und kommt in der Regel nach einem, spätestens nach zwei Jahren in die richtige.

Funktionsstufe Minimum, ohne Erfahrung Maximum, 25 Punkte
1 57’490 Fr. 65’902 Fr.
2 57’490 Fr. 70’583 Fr.
3 57’490 Fr. 76’393 Fr.
4 57’490 Fr. 83’256 Fr.
5 59’651 Fr. 91’133 Fr.
6 65’452 Fr. 99’996 Fr.
7 72’015 Fr. 110’023 Fr.
8 79’350 Fr. 121’229 Fr.
9 87’366 Fr. 133’476 Fr.
10 96’068 Fr. 146’771 Fr.
11 105’568 Fr. 161’284 Fr.
12 115’883 Fr. 177’043 Fr.
13 126’912 Fr. 193’893 Fr.
14 138’776 Fr. 212’019 Fr.
15 151’372 Fr. 231’263 Fr.
16 164’821 Fr. 251’810 Fr.
17 179’025 Fr. 257’457 Fr.
18 194’102 Fr. 257’457 Fr.

Die Werte stammen aus der Lohnskala vom 1. April 2026 und gelten für ein volles Pensum, inklusive 13. Monatslohn, den die Stadt im November auszahlt. Zwei Grenzen prägen die Tabelle. Unten gilt ein städtischer Mindestlohn: Das Personalrecht setzt 54’600 Franken plus Teuerung fest, 2026 sind das 57’490 Franken oder 4’422.30 pro Monat, und er hebt die Löhne der Stufen 1 bis 4 an. Oben begrenzt das Personalrecht jeden Lohn auf 220’000 Franken plus Teuerung seit 1999, 2026 sind das 257’457 Franken. Deshalb enden die Stufen 17 und 18 beim gleichen Betrag.

Die Teuerung gleicht die Stadt jeweils per 1. April aus, 2026 mit 0,1 Prozent laut Stadtratsbeschluss vom 18. März 2026. Am selben Termin überprüfen die Vorgesetzten jeden Lohn. Sie berücksichtigen dabei Leistung und Verhalten, die Lage im Band und die Erfahrung. Was die Stadt nicht auf ihrer Lohnseite zeigt: welche Funktion in welcher Stufe steht. Die Ausführungsbestimmungen geben Ihnen aber beim Stellenantritt Anspruch auf ein Gespräch über die Zuordnung Ihrer Funktion und die mögliche Lohnentwicklung. Neben dem Lohn unterscheiden sich die beiden Arbeitgeber auch bei Ferien und Urlaub.

Ferien, Arbeitszeit und Sozialleistungen im Vergleich

Beide Arbeitgeber rechnen mit 42 Stunden pro Woche, bei den Ferien und beim Elternurlaub gehen sie aber getrennte Wege. Die Angaben stammen von den Seiten des Kantons und den Seiten der Stadt zu Ferien und Urlaub und zur Anstellung.

Kanton Zürich Stadt Zürich
Ferien von 21 bis 49 Jahren 25 Tage 4 Wochen, dazu 6 Betriebsferientage
Ferien ab 50 und ab 60 Jahren 27 und 32 Tage 5 und 6 Wochen
Mutterschaftsurlaub 16 Wochen bezahlt 16 Wochen, dazu 3 Wochen vor der Geburt
Vaterschaftsurlaub 2 Wochen bezahlt, 1 Monat unbezahlt 4 Wochen bezahlt
Treue nach 10 Jahren 15 Arbeitstage bezahlter Urlaub ein zusätzlicher Monatslohn
Pensionskasse BVK Pensionskasse Stadt Zürich
Kündigungsfrist nach der Probezeit 1 bis 6 Monate, je nach Dienstjahren 1 Monat im ersten Jahr, danach 3

Die Probezeit dauert bei beiden in der Regel drei Monate, mit sieben Tagen Kündigungsfrist. Beim Kanton steigt die Frist danach stufenweise bis auf sechs Monate ab dem zehnten Dienstjahr, so steht es im Personalgesetz. Auch bei Krankheit sind die Regeln verschieden. Der Kanton zahlt im ersten Dienstjahr drei Monate den vollen Lohn und weitere drei Monate 75 Prozent, ab dem dritten Dienstjahr zwölf Monate den vollen Lohn. Die Stadt zahlt nach dem ersten Anstellungsjahr 180 Tage den vollen Lohn und danach bis zu 550 Tage 80 Prozent.

Dazu kommen kleinere Beiträge. Der Kanton übernimmt die Hälfte der Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung. Fehlt eine verbilligte Kantine, erhalten Sie bei vollem Pensum eine Lunch-Check-Karte über 250 Franken im Monat, die Hälfte davon zahlen Sie selbst. Die Stadt zahlt einen Mobilitätsbeitrag von höchstens 600 Franken im Jahr, als Reka-Rail-Guthaben oder an ein eigenes Velo. Wie viel vom Bruttolohn am Ende bleibt, hängt dann vor allem von Ihren Steuern ab. Wer ohne Niederlassungsbewilligung arbeitet, findet die Details in unserem Artikel zur Quellensteuer in Zürich.

So bewerben Sie sich beim Kanton und bei der Stadt

Beim Kanton wie bei der Stadt bewerben Sie sich online auf eine ausgeschriebene Stelle. Das Personalgesetz verlangt, dass der Kanton offene Stellen in der Regel öffentlich ausschreibt, und er sammelt sie in einem eigenen Stellenportal. Mit der Bewerbung legen Sie die Nachweise über Ihre Ausbildung und Ihre bisherige Tätigkeit vor. Für die Einstufung sind das die wichtigsten Dokumente, sie sollten Dauer und Pensum jeder Stelle zeigen.

Die Stadt beschreibt ihren Ablauf auf einer eigenen Seite zur Bewerbung genau. Sie bewerben sich über den Knopf «Bewerben» im Inserat, Bewerbungen per E-Mail nimmt die Stadt nicht an. Sie legen ein Bewerbungskonto an und laden Ihre Unterlagen als PDF hoch, höchstens 10 MB. Dabei entscheiden Sie, ob nur die Personalverantwortlichen dieser Stelle Ihr Profil sehen oder alle Recruiterinnen und Recruiter der Stadt. Referenzen holt die Stadt nur mit Ihrer Zustimmung ein, und Ihre Unterlagen löscht sie sechs Monate nach der Bewerbung. Für Spontanbewerbungen gibt es keine zentrale Stelle, zuständig sind die einzelnen Dienstabteilungen. Lehrstellen schreibt die Stadt ab dem 1. August für das folgende Jahr aus.

Für manche Stellen kann die Stadt einen Strafregisterauszug verlangen, die Kosten erstattet sie zurück. Bei Polizei, Fahrdienst, Kaderstellen und in pädagogischen, erzieherischen und sozialtherapeutischen Funktionen kann zusätzlich ein polizeilicher Führungsbericht eingeholt werden, aber nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung.

Im Gespräch sollten Sie den Lohn direkt ansprechen, weil er sich aus Regeln ergibt und nicht aus Verhandlungsgeschick. Eine Frage dafür könnte so lauten:

Können Sie mir sagen, in welcher Lohnklasse und Richtposition die Stelle eingereiht ist und welche Lohnstufe Sie mir anbieten? Mich würde auch interessieren, welche meiner bisherigen Stellen Sie wie gewichtet haben.

Bei der Stadt fragen Sie entsprechend nach der Funktionsstufe, nach dem Wert Ihrer nutzbaren Erfahrung und danach, wo im Lohnband Ihr Angebot liegt.

Was Sie beim Lohn noch beeinflussen können

Bei der Klasse wenig, bei der Stufe einiges. Die Stadt sagt selbst, dass ihre Anstellung mit einer Verfügung erfolgt und nicht mit einem Arbeitsvertrag, und dass der Verhandlungsspielraum deshalb klein ist. Beim Kanton ist es ähnlich: Die Klasse der Stelle steht fest, bevor Sie sich bewerben.

Die Einstufung dagegen ist eine Rechnung mit Annahmen, und Annahmen lassen sich korrigieren. Prüfen Sie, ob jede frühere Stelle mit dem richtigen Gewicht gezählt wurde. Eine Stelle auf gleichem Niveau in einem verwandten Gebiet zählt zu 75 Prozent, nicht zu 50. Familien- und Betreuungsjahre zählen beim Kanton zu einem Viertel und bei der Stadt als ausserberufliche Erfahrung, wenn sie für die Funktion nützlich sind. Und eine Weiterbildung, die die Stelle nicht verlangt, kann eine zusätzliche Stufe bringen. Belegen Sie das mit Zeugnissen und rechnen Sie die Monate selbst vor, so wie im Beispiel oben.

Am Anfang steht aber die Stelle. Rechnen Sie aus, welche Stufe Ihr Lebenslauf ergibt, schlagen Sie die Tabelle Ihrer Klasse oder Funktionsstufe nach, und gehen Sie mit dieser Zahl ins Gespräch. Offene Stellen in Verwaltung und Administration finden Sie bei uns unter Operations und Administration, solche in Spitälern und Heimen unter Gesundheit.

Häufige Fragen

Brauche ich den Schweizer Pass für eine Stelle beim Kanton oder bei der Stadt?
Meistens nicht. Der Kanton verlangt das Schweizer Bürgerrecht nur für Stellen, mit denen hoheitliche Befugnisse ausgeübt werden, und kann im Einzelfall Ausnahmen bewilligen. Bei der Stadt Zürich gilt die Pflicht nur für den bewaffneten Polizeidienst und für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte.
Wie rechne ich die Lohntabelle auf Teilzeit um?
Alle Beträge in den Tabellen gelten für ein volles Pensum. Bei 60 Prozent erhalten Sie 60 Prozent des Betrags Ihrer Klasse und Stufe. Auch der Ferienanspruch richtet sich beim Kanton nach dem Beschäftigungsgrad.
Gibt es beim Kanton oder bei der Stadt einen Bonus?
Einen vertraglichen Bonus wie in vielen Firmen gibt es nicht. Der Kanton kann für besondere Leistungen Einmalzulagen von 500 bis 8’000 Franken im Jahr, zusätzliche Freitage oder Naturalien vergüten, die Stadt einmalige Geld- oder Naturalprämien. Beides ist eine Anerkennung im Einzelfall, kein fester Lohnbestandteil.
Gelten die Lohnklassen auch für Lehrerinnen und Lehrer?
Nicht unverändert. Für Lehrpersonen, die dem kantonalen Lehrpersonalgesetz unterstehen, gelten eigene Bestimmungen, zum Beispiel bei der Arbeitszeit. Bei einer Stelle an einer Schule lohnt es sich deshalb, direkt nach der Einreihung und dem anwendbaren Reglement zu fragen.

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